Was Sie bei Scheidung oder Trennung in Bezug auf
Ihr KFZ wissen müssen.
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages für einen Pkw richtet sich die Einstufung des Vertrages in eine Schadenfreiheitsklasse nach der Dauer des Besitzes des deutschen bzw. EWR-Führerscheins. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie leben von Ihrem Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner wegen Scheiterns der Ehe/Partnerschaft dauernd getrennt und haben bis zur Trennung das Fahrzeug des Partners als Fahrer regelmäßig mit genutzt. Sie müssen behördlich unter einer anderen Wohnanschrift gemeldet sein als Ihr (bisheriger) Ehegatte/eingetragener Lebenspartner.
Als Nachweise ist eine Fotokopie der Heiratsurkunde (bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die "Urkunde über die Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft") einzureichen.
Sie benötigen eine Kopie des Personalausweises Ihres (bisherigen) Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners (bzw. ein anderweitiger geeigneter Nachweis über die von der Wohnanschrift des Versicherungsnehmers abweichende Anschrift des (bisherigen) Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners).
Neben der Heiratsurkunde und dem Personalausweis müssen Sie auch eine Kopie Ihres Führerscheins einreichen.
Sie müssen mindestens 23 Jahre alt sein.
Sie müssen auch Halter des Pkw sein.
In den letzten zwei Jahren vor Antragstellung darf keine Kfz-Versicherung auf Ihren Namen bestanden haben.
Das Fahrzeug wird überwiegend privat genutzt und ausschließlich von Personen geführt, die mindestens 23 Jahre alt sind. Sie sind verpflichtet, es unverzüglich zu melden, wenn das Fahrzeug durch Personen gebraucht wird, die jünger als 23 Jahre sind oder eine überwiegende gewerbliche Nutzung des Fahrzeuges vorliegt. Die vergünstigte Einstufung entfällt dann mit dem Zeitpunkt der Veränderung.
Bei der Einstung des Versicherungsvertrags wird die Dauer des Führerscheinbesitzes bis zum Zeitpunkt der Trennung berücksichtigt:
Besitz bis zur Trennung | Einstufung in die SF-Klasse |
bis 1 Jahr | SF 1 |
bis 2 Jahre | SF 2 |
bis 4 Jahre | SF 3 |
bis 7 Jahre | SF 4 |
bis 10 Jahre | SF 5 |
bis 13 Jahre | SF 6 |
bis 17 Jahre | SF 7 |
bis 21 Jahre | SF 8 |
bis 24 Jahre | SF 9 |
bis 25 Jahre | SF 10 |